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Unerklärliche Forderung erhalten

Gegenüber Frau H. wurde im August 2016 seitens des Inkassobüros EK Flex B.V. im Namen eines Auftraggebers eine Forderung in Höhe von ca. € 300,- geltend gemacht. Die Konsumentin hat nie eine Bestellung getätigt, nie einem Vertragsabschluss zugestimmt und auch nie einen Abo-Vertrag abgeschlossen. Daher konnte sie den Erhalt der gegenständlichen Forderung nicht nachvollziehen. Zusätzlich war ein kostenpflichtiger Vertrag mit dem unbekannten Auftraggeber zu keinem Zeitpunkt gewünscht gewesen, noch ist er dies jetzt. Da Frau H. der Meinung war, dass die Forderung unberechtigt ist und da sie keine Forderungen mehr von der Firma erhalten wollte, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau H. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da weder das Inkassobüro EK Flex B.V. noch der unbekannte Auftraggeber bis Redaktionsschluss Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen haben.