Kann man telefonisch einen Vertrag abschließen?
Mitte Juli 2016 wurde gegenüber Herrn U. seitens eines Inkassobüros im Namen der GSP Dienstleistungen GmbH bzw. SOS Universal Service Club eine Forderung in Höhe von ca. € 260,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten wurde er seitens des Unternehmens unaufgefordert angerufen, wobei ihm eine Reiseversicherung angeboten wurde. Herr U. hat zu keinem Zeitpunkt einem Vertrag zugestimmt. Er teilte dem Unternehmen mit, dass ihm unverbindlich Unterlagen zugesendet werden könnten. Überraschend hat Herr U. Mitte März 2016 seitens des Unternehmens ein Schreiben erhalten, in welchem ihm auch eine Mitgliedsnummer zugeteilt wurde. Daraufhin hat das Unternehmen auch versucht vom Konto des Konsumenten unberechtigt abzubuchen. Da der Konsument sich durch das Verhalten und die Vorgehensweise des Unternehmens getäuscht und in die Irre geführt fühlte, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn U. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das betreibende Inkassobüro ließ nach Rücksprache mit der GSP Dienstleistungen GmbH mitteilen, dass die Mitgliedschaft mit Herrn U. telefonisch abgeschlossen wurde. Aus Kulanz sei die Forderung auch storniert worden.