Überschreitung des Angebots
Ende Februar 2016 hat der Eigentümer von Frau M.s Wohnung die Firma Mr. Cleaner e.K. mit der Reinigung dieser Wohnung beauftragt. Nach Angaben der Konsumentin war der Auftrag auf viereinhalb Arbeitsstunden begrenzt. Falls eine Überschreitung der Arbeitsstunden notwendig sein sollte, hätte sich das Unternehmen mit Frau M. in Verbindung setzen sollen. Nachdem die notwendige Reinigung durchgeführt wurde, musste die Konsumentin feststellen, dass ihr zusätzliche neuneinhalb Stunden seitens des Unternehmens berechnet wurden. Die Konsumentin war wegen der nicht ordnungsgemäßen Durchführung und Abwicklung des Auftrages sowie der massiven Überschreitung des Angebotes unzufrieden, wobei Sie sich daraufhin mit dem Unternehmen in Verbindung setzte. Allerdings hat sie keine zufriedenstellende Lösung erreicht. Da Frau M. nicht mehr weiter wusste, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau M. zufriedenstellenden Lösung erzielt werden. Laut Angaben des Unternehmens war die Küche extrem fettig, wobei allein für die Küche vier bis fünf Arbeitsstunden benötigt wurden. Weiters wurde uns seitens des Unternehmens mitgeteilt, dass die Konsumentin bei der Abnahme der Arbeiten den Auftragsschein unterschrieben hat und weder die Reinigung noch die Stundenanzahl reklamierte. Frau M. bezahlte die 4,5 Arbeitsstunden, jedoch war sie mit der ganzen Rechnung nicht einverstanden. Daher bezahlte sie lediglich einen zusätzlichen Betrag von € 100,-. Die Firma Mr. Cleaner e.K. teilte weiter mit, dass die Konsumentin über den zu erwartenden Gesamtaufwand von 14 Stunden informiert wurde und das auch durch eine eigenhändige Unterschrift bestätigt hat. Laut Angaben des Unternehmens haben die Mitarbeiter in diesem Fall absolut perfekt reagiert und alles richtig gemacht."