Einschreiben wird nicht als Einschreiben behandelt?
Frau E. hat bei der Österreichischen Post AG ein Paket eingeschriebenen aufgegeben und dafür einen Betrag in Höhe von ca. € 10,- geleistet. Da das Paket in Wert von ca. € 430,-, nach ihren Angaben, nicht am Zustellort angekommen ist, war sie mit den Leistungen des Unternehmens nicht zufrieden. Daher hat sich Frau E. an den Konsumentenschutz Verband Österreich um Hilfe gewandt.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau E. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Da laut Angaben der Österreichische Post AG das Poststück ohne Sendungsnummer gesendet wurde, konnte man den Verlauf der Briefsendung nicht verfolgen und der Konsumentin keine näheren Informationen mitteilen. Die Konsumentin teilte mit, dass sie das Paket schon per Einschreiben gesandt und dafür bezahlt hat, und somit ein Beratungsfehler bzw. Bearbeitungsfehler des Unternehmens vorliege. Daraufhin hat die Post auf die internen AGB und auf die Auswahl der Versandart hingewiesen. Da Frau E. erneut den Sachverhalt schilderte, hat sich die Post bereit erklärt ihr einen Betrag in Höhe von ca. € 60,- anzubieten, welchen die Konsumentin allerdings mit Verweis auf dem Wert des Pakets nicht annehmen wollte.