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Haustürgeschäft vorhanden?

Im Juli 2016 wurde gegenüber Frau P. eine Forderung in Höhe von ca. € 600,- geltend gemacht, da sie im Zuge eines Haustürgeschäftes einen ungewollten Vertrag abgeschlossen hat. Laut ihren Angaben wurde sie in ihrer Wohnung überrumpelt und hat eine unerwünschte Bestellung unterschrieben. Kurz daraufhin hat sie sofort den Vertrag gekündigt, wobei sie jedoch von der Portas Deutschland Folien GmbH & Co. Fabrikations KG keine Antwort erhalten hat. Da sie sich unter Druck gesetzt gefühlt hat, hat sie auch den offenen Betrag einbezahlt. Da Frau P. den angeblich abgeschlossenen Vertrag gekündigt haben wollte und keine Bestellungen mehr erhalten wollte, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, die Frau P. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Laut Angaben des Unternehmens ist die Kontaktaufnahme telefonisch durch die Konsumentin erfolgt, wobei in Folge dessen ein Terminbesuch vereinbart wurde. Zusätzlich wurde die Konsumentin durch den Türmeister über deren Renovierungsarbeiten auch umfassend beraten. Letztendlich hat das Unternehmen aus Kulanzgründen den Rücktritt von Frau P. akzeptiert, wobei die getätigt Anzahlung die Stornokosten von 15% deckt.