Forderung erhalten - rechtskräftigen Titel vorhanden?
Gegenüber Frau S. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der Auftraggeberin, der A1 Telekom Austria AG, mit einem Schreiben vom Mai 2016 eine Forderung in Höhe von ca. € 720,- geltend gemacht. Da sie keinen Vertrag mit der Auftraggeberin abgeschlossen hat bzw. war sie nie Kundin von A1 Telekom Austria AG, konnte sie die erhaltene Forderung nicht nachvollziehen. Zusätzlich hat sie keine Informationen bezüglich eines Zahlungsbefehles erhalten, den es angeblich seit dem Jahr 2000 geben soll. Des Weiteren hat sie auch keine Teilzahlungen getätigt. Da sie dieses Anliegen geklärt haben wollte, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Laut Angaben des Inkassobüros besteht zu der offenen Forderung bereits ein Gerichtstitel. Eine Aufforderung nach 16 Jahren zu zahlen, ohne zumal davor Zahlungsuafforderungen zu erhalten, fand die Konsumentin als nicht korrekt. Da Frau S. aufgrund der rechtskräftigen Titel zur Zahlung verpflichtet war, konnte man ihr die verlangten Unterlagen bzw. den Vertrag nicht zukommen lassen. Bis Redaktionsschluss konnte man der Konsumentin nicht entgegenkommen.