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Kündigung wird nicht anerkannt?

Frau R. hat mit der Kindergruppe Kleine Löwen eine Betreuungsvereinbarung für ihre Tochter abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin hat sie den Vertrag Ende April 2016 gekündigt, wobei sie der Kindergruppe die Kündigung persönlich übergeben hat. Daher konnte sie nicht nachvollziehen, weshalb die Kündigung abgelehnt wurde, da diese unter Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgt sei. Da der Vertrag nicht zum 01.07.2016 beendet wurde, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau R. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen Kindergruppe Kleine Löwen bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.