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Unerklärliche Forderung erhalten

Gegenüber Herrn W. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der Auftraggeberin, der bonprix S.R.L, mit einem Schreiben vom März 2016 eine Forderung in Höhe von ca. € 400,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten hat er wissentlich keine Bestellungen getätigt, wobei er zu dem von dem Unternehmen angegebenen Zeitpunkt des Bestelldatums nicht an der in der Forderung angegebenen Anschrift angemeldet war. Da er die Forderung nicht nachvollziehen konnte, hat er Einspruch erhoben und sich danach hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.

Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, den Herrn W. mehr als nur zufriedenstellende Lösung gefunden werden: laut dem Inkassobüro wurde der Akt bei denen außer Evidenz genommen, wobei somit die Angelegenheit als erledigt betrachtet wurde.