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Durchgeführte Friedhofgrabarbeiten

Gegenüber Frau U. wurde seitens einer Rechtsanwaltskanzlei im Namen der Wieser GmbH mit Schreiben vom 25.03.2016 eine Forderung in Höhe von ca. € 1.360,- geltend gemacht. Die Konsumentin hat für die durchgeführte Friedhofgrabarbeiten einen Betrag in Höhe von € 7.803,60 zahlen müssen, was sie auch gemacht hat. Laut einer Vereinbarung vom September 2014 konnte die Konsumentin die Summe bis Ende 2015 ohne Zinsen zahlen. Laut Angaben von Frau U. ist das Einschreiten der Rechtsanwaltskanzlei und des Inkassobüros ohne Anlass erfolgt. Den geringen Restbetrag konnte sie erst 2016 bezahlen, da man mir die Summe erst verspätet nannte. Aus ihrer Sicht hat sie sich richtig verhalten: bei dem Unternehmen angerufen, Briefe gesendet usw. Hilfesuchend hat sich Frau U. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Frau U. mehr als nur zufriedenstellende Lösung gefunden werden: da die Hauptforderung bezahlt wurde, hat man auf die aufgelaufenen Zinsen sowie den Schadenersatzanspruch (Inkassokosten) verzichtet.