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Achtung was Sie im Internet verkaufen!

Gegenüber Frau R. wurde seitens einer Rechtsanwaltskanzlei im Namen der Apomedica Pharmazeutische Produkte GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 600,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin wollte sie Restmengen von Mönchspfeffer über das Internetportal willhaben.at verkaufen. Frau R. war sich nicht bewusste, dass sie damit dem Unternehmen schädigen könnte, zumal die Tabletten rezeptfrei in Apotheken zu bekommen sind. Als die Konsumentin die Anzeige inseriert hat, wurde ihr seitens des Unternehmens willhaben.at mitgeteilt, dass dies nicht möglich ist, woraufhin die Anzeige gelöscht wurde. Frau R. war ihr keiner Schuld bewusst und hatte keine Schädigungsabsicht als auch keine Absicht gegen das Gesetz zu verstoßen. Hilfesuchend wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine für Frau R. teilweise zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen ließ über die Rechtsanwaltskanzlei mitteilen, dass bei dem von Frau R. verkauften Produkt handelt es sich um ein Arzneimittel, welches ausschließlich an Apotheken verkauft werden kann. Die Forderung wurde kulanterweise auf einen Betrag in Höhe von ca. € 300,- brutto reduziert.