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Gegenüber Frau T. hat Neckermann GmbH, mit Schreiben vom 04.01.2016 eine Forderung in Höhe von € 465,82 geltend gemacht. Der Konsumentin war in keiner Weise bekannt, worum es sich genau handeln sollte und einem kostenpflichtigen Vertrag hat die Konsumentin nicht zugestimmt.
Deshalb hat die Konsumentin Anzeige bei der Landespolizeidirektion Wien erstattet und wandte sich an dem Konsumentenschutz Verband Österreich.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich konnte Frau T. eine zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Wenige Tage später, nachdem wir Neckermann GmbH angeschrieben haben, erhielten wir eine Antwort, wo uns mitgeteilt wurde, dass nach Überprüfung des Anliegens und der Daten und Dokumente die wir zugeschickt haben, es um einen klaren Fall von Daten Missbrauch handelte und deshalb hat die Neckermann GmbH die Bearbeitung des Falles vorher eingestellt und die Forderung gegen Frau T. ausgebucht.