Forderung für eine mangelhafte Reparatur
Mitte Februar wurde gegenüber Frau S. seitens eines Inkassobüros im Namen der Löblich & Co Kessel und Apparatebau GmbH & Co. KG eine Forderung in Höhe von ca. € 850,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin hatte sie im Jahr 2008 einen Vertrag über den Austausch ihrer Therme abgeschlossen. Weiters ließ die Konsumentin mitteilen, dass die Therme nie ordnungsgemäß funktionierte. Das Unternehmen Löblich & Co Kessel und Apparatebau GmbH & Co.KG hat Ende März 2013 ein Service durchgeführt, welches im Nachhinein durch einen anderen Installateur als unnötig beschrieben wurde. Nach mehrmaligen Kontaktaufnahmen wurde schließlich der Brenner seitens des Unternehmens ausgetauscht. Da Frau S. mit dem seitens des Unternehmens veranschlagten Betrag in Höhe von ca. € 600,- nicht einverstanden war, wurde ihr mitgeteilt, dass mit der Bezahlung eines Betrages in Höhe von ca. € 100,- das Anliegen erledigt wäre. Laut Angaben der Frau S. hat sie nach wie vor Schwierigkeiten mit der Therme, da sie diese nicht einschalten könne. Hilfesuchend wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen ließ mitteilen, dass der besagte Betrag in Höhe von € 100,- als Anzahlung genannt wurde. Weiters teilte das Unternehmen mit, dass es bis zu einem Wartungseinsatz, welcher Ende April 2014 stattgefunden hat, keine Reklamationen seitens der Frau S. gegeben habe. Das Unternehmen hat sich bereit erklärt die Forderung auf die Hälfe zu reduzieren, jedoch war die Konsumentin nicht bereit weitere Zahlungen zu leisten, da sie bis dato den Brenner nicht abschalten könne. Laut Angaben der Frau S. funktioniert das Gerät nach wie vor nicht einwandfrei.