Um Kulanz ersucht
Gegenüber Frau J. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der Auftraggeberin, des Arbeiter-Samariter-Bundes Österreichs, mit einem Schreiben vom Februar 2016 eine Forderung in Höhe von ca. € 420,- geltend gemacht. Da die Konsumentin an einer schweren Behinderung leidet und über kein eigenes Einkommen verfügt, hat sie das Unternehmen höflichst um Ausbuchung der Forderung ersucht, jedoch ohne Erfolg. Hilfesuchend hat sich Frau J. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, die Frau J. zufriedenstellende Lösung gefunden werden: das Unternehmen hat einer Abschlagszahlung akzeptiert.