Partnervermittlung zeigt Verständnis und Kulanz.
Frau M. hat sich am 30.04.2015 auf der Partnervermittlung Seite des Unternehmens Parship GmbH registrieren lassen. Vertrag war auf ein Jahr befristet. Die Konsumentin hat, ihre Angaben nach keine AGB und kein Verweis auf Frist, zur Kündigung bekommen zu haben.
Am 15.02.2016 hat Frau M. ihre Mitgliedschaft gekündigt. Die Kündigungsfrist sei von drei Monate vor
30.04.2016 gewesen. Der Konsumentin soll von Parship GmbH, eine E-Mail zugeschickt am 22.01.2016 gewesen sei, um sie an die Kündigungsfrist zu erinnern. Frau M. behauptete diese E-Mail nicht erhalten zu haben und wollte keine Verlängerung des Vertrages, weshalb sich Frau M. an den Konsumentenschutz Verband Österreich wandte.
Durch die Vermittlung der Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine, für Frau M. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Parship GmbH hat uns an das am 01.03.2016 versendete Anschreiben ein paar Tage später geantwortet und mitgeteilt, dass wegen der wenigen über die Limit des Kündigungsfristen abgelaufenen Tage, dass sie gerne der Frau M. entgegen kommen und das Ende der Mitgliedschaft der Konsumentin für den 01.05.2016 eingetragen hat und die Verlängerung des Vertrages storniert.