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Forderungen, Mahnungen, ausgebuchte Forderung

Ende März 2016 wurde gegenüber Frau B. seitens einer Rechtsanwaltskanzlei in Namen der B2B Web Consulting GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 170,- geltend gemacht. Die Konsumentin hat noch im Oktober/November 2015 auf der Webseite www.facebook.com ein Werbefenster mit dem Angebot, ein Tablett um € 60,- günstig zu erwerben, angeklickt und Ihre Lieferadresse angegeben. Zusätzlich hat Frau B. am 18.11.2015 per E-Mail eine Einladung, für € 1,- einer 14-tägigen Abo- Testphase zuzustimmen, erhalten, die sie jedoch ignoriert hat. Laut Angaben der Konsumentin war ein kostenpflichtigen Vertrag mit der B2B Web Consulting GmbH zu keinem Zeitpunkt gewünscht, noch habe sie einen solchen wissentlich abgeschlossen. Frau B. fühlte sich durch die Gestaltung der Internetseite in die Irre geführt und hat auch keine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte erhalten. Da sie ständig nur Mahnungen bekam und mit dem Unternehmen nicht mehr weiter wusste, hat sie sich damit an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Frau F. zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Die Rechtsanwaltskanzlei ließ mitteilen, dass aus Kulanz und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht sämtliche Forderungen ausgebucht wurden.