Beendete Premium-Mitgliedschaft
Mitte Februar 2016 wurde gegenüber Frau Mag. R. seitens des Unternehmens PARSHIP GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 500,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin hat sie Anfang Jänner 2015 bei dem Unternehmen eine Premium-Mitgliedschaft abgeschlossen. Frau Mag. R. war der Meinung, dass das Unternehmen sie auf die Kündigungsfrist nicht rechtzeitig hingewiesen hat. Diesbezüglich hat sich die Konsumentin mit dem Unternehmen in Verbindung gesetzt, jedoch erfolglos, da sie keine ihr zufriedenstellende Antwort erhalten hat. Der Frau Mag. R. wurde mitgeteilt, dass ihr Ende September 2015 eine E-Mail bezüglich der Kündigungsfrist versendet wurde, jedoch laut Angaben der Konsumentin habe sie diese nicht erhalten. Da Frau Mag. R. auf keinen grünen Zweig mit dem Unternehmen kommen konnte, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine für Frau Mag. R. vollkommen zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das Unternehmen ließ mitteilen, dass wenn eine PARSHIP-Premium Mitgliedschaft nicht fristgerecht gekündigt wird, verlängert sie sich automatisch. Weiters ließ PARSHIP GmbH mitteilen, dass der Frau Mag. R. Ende September 2015 eine Erinnerung bezüglich der Kündigungsfrist versendet wurde. Jedoch aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wurde der Vertrag rückwirkend beendet und auf die Geltendmachung der Forderung wurde verzichtet.