Wurden meine mangelhafte Deutschkenntnisse ausgenutzt?
Anfang Februar 2016 wurde gegenüber Frau I. seitens eines Inkassobüros im Namen der Brockhaus Verlagsservice für Bildungssysteme eine Forderung in Höhe von ca. € 2.600,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin wurde sie Ende Oktober 2012 von dem Unternehmen in ihrer Wohnung überredet, einen Vertrag abzuschließen. Die Konsumentin verfügte über keine Kenntnisse der deutschen Sprache und hatte somit den Eindruck, dass die Brockhaus Verlagsservice für Bildungssysteme genau das ausgenutzt hat, um an ihre Unterschrift zu gelangen. Frau I. war folglich der Meinung, dass der Vertrag mit dem Unternehmen ungültig sei. Die Konsumentin fühlte sich durch das Verhalten und die Vorgehensweise des Unternehmens getäuscht und in die Irre geführt. Da Frau I. auf keinem grünen Zweig mit der Brockhaus Verlagsservice für Bildungssysteme kommen konnte, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau I. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das betreibende Inkassobüro ließ nach Rücksprache mit der Brockhaus Verlagsservice für Bildungssysteme mitteilen, dass die Argumentation der Konsumentin nicht nachvollziehbar sei. Hinsichtlich des Vertrages gab das Unternehmen bekannt, dass dieser entgegen der Stellungnahme der Frau I. gültig ist. Dazu wollte die Brockhaus Verlagsservice für Bildungssysteme betonen, dass die Konsumentin kein Gebrauch von ihrem Rücktrittsrecht gemacht hat. Abschließend teilte das betreibende Inkassobüro mit, dass die komplette Forderung nun zu beglichen wäre. Auf das erneute Ansuchen der Konsumentin das Anliegen zu klären, kam seitens des Unternehmens erneut eine für Frau I. nicht zufriedenstellende Antwort. Das betreibende Inkassobüro ließ erneut mitteilen, dass nachdem Frau I. den Vertrag unterfertigt hat und diese ihr Rücktrittsrecht nicht in Anspruch genommen hat, für die Forderung haftbar ist.