Besachwaltet und Verträge abgeschlossen?
Gegenüber dem Vater des Herrn R. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der Webbilling AG eine Forderung in Höhe von ca. € 245,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten hat sich sein Vater womöglich bereits vor längerer Zeit bei dem Unternehmen registriert. Zudem sind bereits in der Vergangenheit unrechtmäßige Abbuchungen erfolgt. Herr S. ist jedoch der Sachwalter seines Vaters, weshalb allfällige Forderungen ausgebucht wurden. Es wurden nie Rechnungen übermittelt und es hat auch keine tatsächliche Gegenleistung stattgefunden. Zudem wurden von Herrn R., als Sachwalter seines Vaters, keine Verträge mit dem Unternehmen genehmigt und diese vermeintlichen Verträge somit unwirksam waren. Da bereits mehrmals Forderungen geltend gemacht und Beträge abgebucht wurden, wandte sich Herr R. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich um das Anliegen, da sein Vater keine rechtsgültigen Geschäftsbeziehungen eingehen kann, endgültig zu klären. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich sowie seiner Presseabteilung konnte eine, den Herrn R. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Webbilling AG ließ über das Inkassobüro mitteilen, dass die Betreibung der Forderung eingestellt und die Akte außer Evidenz genommen wurde.