Branchenbucheintragungen
Gegenüber Frau N. wurde seitens der Euro Media Verlag GmbH im Jänner 2016 eine Forderung in Höhe von € 912,- geltend gemacht. Die Konsumentin hat sich beim Finanzamt abgemeldet und ist daher seit dem Herbst 2014 keine Unternehmerin mehr. Laut Angaben der Konsumentin war ihr aufgrund der Gestaltung der Vertragsformblätter nicht ersichtlich, dass mit einer Änderung ihrer Daten eine kostenpflichtige Dienstleistung in Anspruch genommen wird. Die Konsumentin hat keinen Bedarf an diesem Eintrag. Laut Angaben der Konsumentin ist sie langjährige Kundin der "Gelben Seiten", wobei sie davon ausgegangen ist, dass auch die Branchenbucheintragungen des Unternehmens kostenlos ist bzw. die Eintragung für die "Gelben Seiten" ist. Einen Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren mit dem Unternehmen ist von ihrer Seite zu keinem Zeitpunkt gewünscht gewesen. Sie versuchte das Anliegen mit dem Unternehmen zu klären, jedoch erfolglos. Da sie von der Vorgehensweise des Unternehmens Euro Media Verlag GmbH entsetzt war, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine, Frau N. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Um weitere Unstimmigkeiten zu vermeiden, war die Euro Media Verlag GmbH bereit, aus Kulanz den Vertrag aufzulösen, wenn im Gegenzug eine Aufwandspauschale in Höhe von 6 Monatsbeiträgen statt der vollen 24 Monate von jeweils € 76,- geleistet wird. Nach einer erneuten Intervention war das Unternehmen bereit, aus Kulanz den bestehenden Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn im Gegenzug eine Aufwandspauschale in Höhe von € 152,- beglichen wird. Die Konsumentin hat sich für die Unterstützung bedankt und die Überweisung getätigt.