Gut, sich ausweisen zu können!
Gegenüber Herrn S. sei seitens von "Wiener Linien GmbH & Co KG" im Sommer dieses Jahres eine Forderung in Höhe von über € 300,-geltend gemacht worden. Er solle dabei beim Schwarzfahren erwischt worden sein. Umsonst beteuerte der Konsument, er habe einen gültigen Ausweiß auf seinen Heiratsnamen B., es half alles nichts! Enttäuscht über diese Vorgehensweise kam er zum Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes habe das Unternehmen die Sachlage nochmals überprüft und festgestellt dass der Konsument acht Jahre einen gültigen Ausweiß auf besagten Namen hatte und somit die Mehrgebühr nachträglich storniert.