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Vereinbarung getroffen - jetzt Inkassoforderung erhalten?

Gegenüber Herrn G. ist seitens eines Inkassobüros im Namen der McFit Österreich GmbH mit einem Schreiben vom Dezember 2015 eine Forderung in Höhe von ca. € 130,- geltend gemacht worden. Der Konsument hat keinen laufenden Vertrag mit dem Fitnessunternehmen mehr, da er diesen bereits gekündigt hat. Laut Angaben des Konsumenten hat er seinem Vertrag im März 2015 direkt im Studio gekündigt, wobei er eine Bestätigung per E-Mail erhalten sollte. In Folge eines Telefongesprächs mit dem Unternehmen am 10.11.2015 hat man sich auf einer Vergleichszahlung in Höhe von € 70,- geeinigt, welche Herr G. am 22.11.2015 geleistet hat. Da für die Einzahlung des vereinbarten Betrages keine Frist gesetzt wurde bzw. nach Meinung des Konsumenten keine Verspätung der Einzahlung vorliegt, konnte er die geltend gemachte Forderung nicht nachvollziehen. Aus seiner Sicht ist kein schuldhaftes Verhalten gesetzt worden, welches das Einschreiten eines Inkassobüros begründen konnte. Hilfesuchend hat sich Herr G. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, den Herrn G. mehr als nur zufriedenstellende Lösung gefunden werden: die Forderung wurde ausgebucht.