Widerrufsfrist wurde beachtet
Mitte Dezember 2015 wurde gegenüber Herrn T. seitens eines Inkassobüro im Namen der Webbilling AG eine Forderung in Höhe von ca. € 170,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten hatte er keinen laufenden Vertrag mit dem Unternehmen, da er diesen innerhalb der offenen Widerrufsfrist ordnungsgemäß widerrufen hat. Da Herr T. den Erhalt der Forderung nicht nachvollziehen konnte wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn T. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das betreibende Inkassobüro ließ mitteilen, dass nach Rücksprache mit der Webbilling AG der gegenständliche Fall eingestellt und aus der Evidenz genommen wurde.