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Unaufgefordert zurückkommen

Anfang Dezember 2015 wurde gegenüber Frau H., Ehefrau des Herrn H., seitens eines Inkassobüros im Namen der FKH OHG eine Forderung in Höhe von ca. € 110,- geltend gemacht. Laut Angaben des Herr H. hat Frau H. keinen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen und auch in keiner Weise Kontakt mit dem Unternehmen gehabt. Lediglich Ende 2014 wurde seitens des Unternehmens, infolge eines Telefongespräches, eine Uhr zugesandt. Daraus hätte sich, laut dem Unternehmen, keine Kaufverpflichtung ergeben. Die Uhr wurde trotzdem zugleich von der Konsumentin zurückgesendet. Hilfesuchend wandte sich Herr H. an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn und Frau H. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Inkassobüro ließ mitteilen, dass nach Rücksprache mir der FKH OHG ausnahmsweise auf die weitere Geltendmachung der Forderung verzichtet wird.