Hochzeit-Catering fehlgeschlagen!
Frau B. hat das Unternehmen Marek Glabas Catering für ihre Hochzeit mit Cateringleistungen für ca. € 3.000,- beauftragt. Laut Angaben der Konsumentin war sie mit den erbrachten Leistungen unzufrieden, da diese mangelhaft erbracht wurden:
- die zur Verfügung gestellten Kellner waren laut Angaben der Konsumentin während der Hochzeit alkoholisiert
- das angebotene Essen bestand aus abgelaufenen Lebensmitteln
- entgegen der mit dem Unternehmen ausdrücklich getroffenen Vereinbarung hatten die Kellner den Gästen, die kein Schweinefleisch essen wollten, dieses trotzdem serviert
- entgegen der ausdrücklich getroffenen Vereinbarung hat das Unternehmen die Räumlichkeiten nach der Hochzeit nicht aufgeräumt, wodurch für die Konsumentin erhebliche Unannehmlichkeiten entstanden sind, da sie das Aufräumen selber und auf eigene Kosten hat durchführen bzw. organisieren müssen u.v.m.
Die Konsumentin hat die Unzufriedenheiten bei dem Unternehmen bereits bekannt gegeben, jedoch ohne eine sie zufriedenstellende Rückmeldung zu erhalten. Aufgrund der o.g. Mängel hat die Konsumentin vom vereinbaren Preis einen noch offenen Betrag in Höhe von € 500,- als einen Teil der Preisminderung einbehalten. Hilfesuchend hat sich Frau B. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau B. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das Unternehmen "Marek Glabas Catering" hat die Zusendung seiner Version der Ereignisse mitgeteilt. Dies ist jedoch bis Redaktionsschluss nicht geschehen.