Datenmissbrauch von einem Dritten?
Gegenüber Herrn S. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der Webbilling AG im Dezember 2015 eine Forderung in Höhe von € 183,40 geltend gemacht. Der Konsument war in keiner Weise bekannt, worum es sich genau handeln sollte. Laut Angaben des Konsumenten hat er keinen kostenpflichtigen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen bzw. hat er nie seine Zustimmung für einen bindenden Vertrag gegeben oder seine Unterschrift für einem Vertragsabschluss geleistet. Herr S. hat auch keine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte erhalten sowie dass er nie auf die Kostenpflichtigkeit des Vertrages hingewiesen wurde. Daher konnte der Konsument die Abbuchungen von seinem Konto nicht nachvollziehen. Womöglich wurden seine personenbezogenen Daten von einem Dritten missbraucht. Hilfesuchend hat sich Herr S. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Herrn S. vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden: aus Kulanzgründen hat man auf die weitere Bearbeitung verzichtet.