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Keinen Hinweis über die Kostenpflichtigkeit

Gegenüber Herrn A . wurde seitens der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG eine Forderung in
Höhe von ca. € 90,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten war ihm nicht bewusst gewesen, einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen zu haben, zumal er bei Vertragsabschluss auch in keinster Weise auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen wurde. Der Konsumenten hat er sich unter Druck gesetzt gefühlt, weshalb er zwei Rechnungen in Höhe von insgesamt ca. € 170,- einbezahlt hat. Da Herr A. jedoch keinen kostenpflichtigen Vertrag mit dem Unternehmen gewünscht hat, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich konnte eine Herrn A. zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Die VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG teilte mit, dass der Bezug der Zeitschrift mit sofortiger Wirkung storniert und alle offenen Forderungen ausgebucht wurden. Der von Herrn A. bezahlte Betrag wurde zurückerstattet.