Einstellung auf einem kostenpflichtigen Topmail-Vertrag.
Gegenüber Herrn A. wurde Mitte November 2015 seitens eines Inkassobüros im Namen der "GMX 1&1 Mail & Media GmbH" eine Forderung in Höhe von ca. € 80,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten hat er lediglich einen Freemail-Vertrag abgeschlossen bzw. wurde er in keiner Weise über eine Einstellung auf einem kostenpflichtigen Topmail-Vertrag in Kenntnis gesetzt. Da Herr A. der Meinung war, dass die Betreibungskosten nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Hauptforderung stehen, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Nach Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seiner Presseabteilung wurde die Betreibung der Forderung eingestellt.