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Keine gebührenpflichtige Geräte - jetzt Forderung erhalten?

Gegenüber Frau M. ist seitens eines Inkassobüros im Namen der GIS Gebühren Info Service GmbH mit einem Schreiben vom November 2015 eine Forderung in Höhe von ca. € 170,- geltend gemacht worden. Laut Angaben der Konsumentin war ihr nicht bekannt, worum es sich genau handeln sollte bzw. wieso sie die Forderung erhalten hat, da sie keine gebührenpflichtige Geräte betreibt. Seit Dezember 2011 ist die Konsumentin an einer anderen Adresse wohnhaft und ihren Angaben nach hat sie keinen Vertrag mit der GIS Gebühren Info Service GmbH abgeschlossen bzw. hat sie sich bei dieser mangels Betreiben von gebührenpflichtigen Geräten nicht angemeldet. Zusätzlich sind bis dato auch keine Kontrollen seitens der GIS Gebühren Info Service GmbH durchgeführt worden. Hilfesuchend hat sich die Konsumentin an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, die Frau M. vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden: die Meldung wurde storniert und es bestehen keine offene Forderungen mehr.