Verhältnis zwischen Wert und Preis stimmt nicht
Frau A. habe mit dem Unternehmen Verlagsservice für Bildungssysteme und Kunstobjekte Ges.m.b.H. & Co.KG zwei Kaufverträge in Höhe von € 14.840,- und € 14.642,- abgeschlossen. Der Kaufpreis sei seitens des Unternehmens kreditiert worden und die Konsumentin habe bereits einen Betrag in Höhe von € 9.700,- an das Unternehmen bezahlt. Da Frau A. aus den Medien erfahren hätte, dass der Wert der von dem Unternehmen vertriebenen Bücher in keinem Verhältnis zum dafür verlangten Preis stehen würde und sie sich somit arglistig getäuscht und in die Irre geführt gefühlt habe, wandte sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte das Unternehmen um eine Kulanzlösung beziehungsweise dass mit Zahlung von € 2.000,- und Rücksendung der Bücher die Verträge beendet werden. Außerdem sei es der Konsumentin aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr möglich gewesen die Zahlungen an das Unternehmen zu leisten. Trotz Intervention des Konsumentenschutzes konnte leider keine außergerichtliche Lösung für Frau A. gefunden werden. Verlagsservice für Bildungssysteme und Kunstobjekte Ges.m.b.H. & Co.KG habe zwar zur Angelegenheit Stellung bezogen und um Übersendung entsprechender Pensionsbescheide bzw. Gehaltsabrechnungen sowie Mitteilung der monatlichen Belastungen ersucht, welche dem Unternehmen auch übermittelt wurden, jedoch war dieses nicht bereit auf den Lösungsvorschlag von Frau A. einzugehen. Verlagsservice für Bildungssysteme und Kunstobjekte Ges.m.b.H. & Co.KG teilte mit, dass ein Betrag in Höhe von € 6.300,- noch offen ist, welchen die Konsumentin in monatlichen Raten über jeweils € 250,- begleichen könne.