Produkte angeschaut, Vertrag abgeschlossen
Herr P. habe seitens des Unternehmens B2B Technologies Chemnitz GmbH eine Forderung in Höhe von € 240,- erhalten. Der Konsument interessierte sich für Produkte des Unternehmens, wobei er sich, ohne zu erkennen, dass ein kostenpflichtiger Vertrag entstehe, unwissentlich auf der Homepage des Unternehmens angemeldet habe, da er durch die Gestaltung der Homepage in die Irre geführt worden sei. Aus diesem Grund wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Trotz Intervention des Konsumentenschutzes war B2B Technologies Chemnitz GmbH leider nicht bereit zur Angelegenheit Stellung zu beziehen. Da der Konsument keine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte erhalten habe, sendete er an das Unternehmen eine Rücktrittserklärung per Einschreiben.