Letztendlich unbegründete Forderung zurückgenommen
Gegenüber Herrn H. sei seitens eines Inkassobüros im Auftrag von "BFS finance GmbH" im Herbst dieses Jahres eine Forderung in Höhe von über € 1.000,- geltend gemacht worden. Dem Konsumenten sei diese in keiner Weise bekannt, da er alle Rechnungen immer korrekt bezahlt hätte und daher wandte er sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes hat "BFS finance GmbH" den Fehler eingesehen und den Akt eingestellt.