Trotz Fahrschein Forderung erhalten?
Gegenüber Herrn H. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der Wiener Linien GmbH & Co KG eine Forderung in Höhe von € 490,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten kann er die Forderung jedoch nicht nachvollziehen, da er sich sicher ist, nie mit einem öffentlichen Verkehrsmittel ohne gültige Fahrkarte gefahren zu sein. Aufgrund dessen wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich sowie seiner Presseabteilung konnte eine, Herrn H., zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Wiener Linien GmbH & Co KG teilte dem Konsumenten mit, dass auf die Betreibung der Forderung verzichtet wurde.