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Was soll das sein?

Anfang Juli 2015 wurde gegenüber Frau Z. seitens eines Inkassobüros im Namen der A1 Telekom Austria AG eine Forderung in Höhe von ca. € 220,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin hat das Unternehmen über eine Einzugsermächtigung verfügt, und somit konnte sie nicht nachvollziehen wieso das Unternehmen ab September 2014 aufgehört hat die monatlichen Beträge abzubuchen. Des Weiteren ließ Frau Z. mitteilen, dass Anfang Februar 2015 ihr gegenüber eine Forderung in Höhe von ca. € 350,- geltend gemacht wurde, welche sie aber auch beglichen hat. Nachdem die Konsumentin die Forderung beglichen hat, hat sie auch den Vertrag schriftliche per Fax gekündigt, jedoch laut eigenen Angaben nach, hat sie keine Antwort seitens der A1 Telekom Austria AG erhalten. Da Frau Z. sich durch das Verhalten und die Vorgehensweise des Unternehmens getäuscht und in die Irre geführt fühlte, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Frau Z. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die A1 Telekom Austria AG ließ nach Überprüfung der Angelegenheit mitteilen, dass die Betreibung der Forderung eingestellt wurde.