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Forderung erhalten, kein Vertrag!

Frau C. habe seitens B2B Technologies Chemnitz GmbH in dem Monat Juli 2014 eine Forderung in Höhe von € 240,- erhalten, obwohl sie keinen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen und bis dato keine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte erhalten habe. Frau C. habe sicherheitshalber, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, den Rücktritt vom Vertrag aus jedem erdenklichen Rechtsgrund (Irrtum, List usw.) erklärt. Frau C. wandte sich an den Konsumentenschutz, um sie in dieser Angelegenheit zu unterstützen.
Leider konnte trotz Einschreitens des Konsumentenschutzes keine einvernehmliche Lösung gefunden werden: weder Frau C. noch der Konsumentenschutz haben eine konkrete schriftliche Rückmeldung bzw. ein Entgegenkommen erhalten.