Arzttermin nicht abgesagt?
Gegenüber Frau S. wurde seitens der Woman & Health Krankenanstalts GmbH im Mai 2015 eine Forderung in Höhe von € 80,- geltend gemacht. Die Konsumentin hat einen Arzttermin vereinbart, welchen sie bedauerlicherweise nicht wahrnehmen konnte. Sie hat jedoch aus Versehen vergessen, dem Unternehmen diesen Umstand zu kommunizieren. Frau S. hat dem Unternehmen mitgeteilt, dass sie zwar einräume, dass sie bereits einmal zuvor einen Termin nicht abgesagt hat, ihr aus diesem Grund aber keine Kosten verrechnet worden sind. Laut Angaben der Konsumentin hat sie seit 7 Jahren die Leistungen des Unternehmens in Anspruch genommen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde sie jedoch nicht auf die Kostenpflichtigkeit bei Nicht-Erscheinen hingewiesen, weshalb sie die Forderung in Höhe von € 80,- nicht nachvollziehen konnte und beeinsprucht hat. Hilfesuchend hat sich Frau S. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Frau S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden: die Forderung wurde ausgebucht.