Unerklärliche Forderung erhalten
Gegenüber Frau Z. wurde seitens der Otto GmbH im Juni eine Forderung in Höhe von € 176,65 geltend gemacht. Die Konsumentin war ungefähr 1988 Kundin des Unternehmen und bis dato alle behaltenen Waren bezahlt und alle anderen Waren zurückgesendet. Laut Angaben der Konsumentin ist ihr in keiner Weise bekannt gewesen, worum es sich bei der Forderung genau handeln würde bzw. konnte sie diese nicht nachvollziehen. Außerdem wurde die Konsumentin seitens einer Mitarbeiterin des Unternehmens informiert, dass ein Betrag in Höhe von ca. € 25,- erlassen worden wären und daher nur noch ein offener Betrag in Höhe von € 150,75 zu begleichen wäre. Hilfesuchend hat sich Frau Z. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Frau Z. zufriedenstellende Lösung gefunden werden: das Kundenkonto von Frau Z. wurde wieder ausgeglichen und die offene Forderung wurde ausgebucht.