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Gefährliches Geschäft mit Aktien.

Der Ehemann von Frau O. hat bei der "Bawag P.S.K." ein Aktiendepot eröffnet, um einen Betrag in Höhe von € 1.200,- in Aktien investieren zu können. Laut Angaben der Konsumentin wurde ihm dabei seitens des Bankbetreuers versichert, dass das Konto nicht ins Minus gehen kann. Wenige Tage nach den ersten Erfahrungen mit dem Aktienhandel hat die Bank Herrn O. darüber informiert, dass sein Aktienkonto ein negatives Saldo in Höhe € 530,- aufweist und höflich um dessen Begleichung ersucht. Zudem soll der Ehemann von Frau O. beim Beratungsgespräch der Bank gegenüber angegeben haben, dass er kein spekulatives Risiko eingehen will, was so auch protokolliert wurde. Da der Ehemann von Frau O. laut ihren Angaben über keine guten Deutschkenntnisse verfügt, was auch den Bankmitarbeitern auffallen musste, hat er die Unterlagen nicht richtig verstanden. Frau O. hat es versucht, die Angelegenheit mit dem Bankinstitut selbst zu klären, jedoch ohne eine positive Rückmeldung zu erhalten, weshalb sie sich an den Konsumentenschutz Verband wandte. Trotz der Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes konnte leider keine für Frau O. und ihrem Ehemann zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die "Bawag P.S.K." teilte lediglich mit, dass mit dem Kunden mehrmals gesprochen wurde. Laut Angaben von Frau O. soll jedoch eine sachliche schriftliche Stellungnahme unterblieben sein, bis auf jene, mit welcher die Bank den Kunden über die verfügte Kontoschließung, mit der Aufforderung sein Debetsaldo zu begleichen, informierte.