Die Sonne scheint weiter, das Geld fließt nicht mehr!
Herr G. sei Eigentümer von 10 Solarmodulen, die er im Jahr 2013 an die Neckermann Solar AG verpachtet habe. Laut Angaben des Konsumenten habe die Neckermann Solar AG bis Dezember 2014 anstandslos den Pachtzins geleistet. Die Beträge für Jänner und Februar 2015 seien erst im März 2015 bezahlt worden. Der Pachtzins für März und April 2015 hingegen sei im Mai 2015 ausständig gewesen, weshalb sich Herr G. hilfesuchend an den Konsumentenschutz wandte. Trotz der Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Herrn G. gefunden werden. Die Neckermann Solar AG habe Herrn G. angeboten, die Module zum Preis von € 9.156,- zu kaufen. Der Konsument habe das Angebot auch angenommen, seither jedoch keinerlei Rückmeldung mehr erhalten.