Spesen i.H.v. € 2,- für das Verschicken von Kto.-Auszügen zulässig
Herr Dr. H. sei Kunde der DC Bank AG. Laut Angaben des Konsumenten habe er mit dem Kontoauszug von April 2014 bemerkt, dass ihm in der Vergangenheit monatlich Versandspesen in Höhe von € 2,- verrechnet worden seien. Laut Angaben des Herrn Dr. H. habe seine Recherche ergeben, dass diese Versandspesen unzulässig seien. Des Weiteren seien ihm bereits mit dem Kontoauszug vom 11.02.2012 diese Versandspesen in Rechnung gestellt worden, sodass ihm eine Rückzahlung in der Höhe von insgesamt € 72,- zustehen würde. Nach dem Einschreiten des Konsumentenschutze teilte die DC Bank AG mit, dass die seit Kurzem gültige Änderung im Telekommunikationsgesetz explizit Gebühren für Rechnungen auf Papier verbietet. Daher muss die Telefonrechnung kostenlos zugestellt werden. Das Zahlungsdienstegesetz, das für Zahlungsdienstleister, wie beispielsweise Kreditkartenunternehmen, gilt, erlaubt hingegen ausdrücklich, dass Zahlungsdienstleister für ihre Dienste (etwa das Verschicken der Kontoauszüge) Spesen verlangen.