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Keine Rückmeldung erhalten

Herr G. habe der rechtsfreundlichen Vertretung der ''UniCredit Bank Austria AG'' Anfang Jänner 2015 ein Vermögensverzeichnis übersendet, hinsichtlich der Überprüfung und der Bearbeitung eines Vorschlages. Da der Konsument bis Mai 2015 keine Rückmeldung erhalten habe, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Mit Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte für Herrn G. eine positive Lösung gefunden werden. Die ''UniCredit Bank Austria AG'' ließ über seine rechtsfreundliche Vertretung mitteilen, dass dem Vorschlag des Konsumenten zugestimmt wird.