Darlehen gewährt - keine Rückzahlung!
Herr K. habe dem Unternehmen Neckermann Neue Energien AG zwei Nachrangdarlehen gewährt, wobei eines davon bereits zur Zahlung fällig gewesen sei und das zweite in sechs Jahren fällig würde. Laut Angaben des Konsumenten habe er sich mehrmals an das Unternehmen gewandt, jedoch erfolglos, da dieses nie erreichbar sei. Da Herr K. die Rückzahlung des Betrages in Höhe von € 10.000,- samt Zinsen aus dem fälligen sowie die Auflösung des zweiten Nachrangdarlehensvertrages habe fordern wollen, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Trotz Unterstützung durch den Konsumentenschutz konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Herrn K. gefunden werden. Das Unternehmen Neckermann Neue Energien AG war bedauerlicherweise nicht bereit, zur Angelegenheit Stellung zu nehmen, geschweige denn die Darlehenssumme zuzüglich der Zinsen zurückzuzahlen.“