Unverbindliche Informationen angefordert - Finanzsanierung erhalten?
Gegenüber Frau M. sei seitens des Unternehmens Austria Finanz Service AG Ltd. eine Forderung in Höhe von € 300,- geltend gemacht worden. Laut Angaben der Konsumentin habe sie auf der Webseite des Unternehmens lediglich unverbindliche Informationen bezüglich eines Kredites einholen wollen. Frau M. habe nie eine Finanzsanierung gewünscht und zudem sei sie nicht klar auf die Entgeltlichkeit hingewiesen und nicht in klarer und hervorgehobener Weise über Kosten informiert worden. Die Konsumentin sei auch nicht über geltende gesetzliche Rücktrittsrechte belehrt worden. Da Frau M. in keinster Weise bewusst gewesen sei, dass die unverbindliche Anfrage Kosten auslösen würde, wobei dies in keinster Weise auf der Webseite ersichtlich gewesen sei, wandte sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Trotz der Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Frau M. gefunden werden. Das Unternehmen Austria Finanz Service AG Ltd. war bedauerlicherweise nicht bereit zur Angelegenheit Stellung zu nehmen, geschweige denn die Forderung gegen Frau B. auszubuchen.