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Neuberechnung der Kredite

Herr C. habe mit der "Santander Consumer Bank GmbH" einen Kreditvertrag abgeschlossen. Laut Angaben des Konsumenten würde er die Zinsen als zu hoch empfinden, wobei er erfahren hätte, dass es zu Unstimmigkeiten bei der Verrechnung des effektiven Jahreszinssatzes gekommen sei. Er habe von einem Urteil des obersten gehört, wonach eine Nach- bzw. Neuberechnung von Krediten, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen worden seien und eine freiwillige Restschuldversicherung enthalten würden, erfolgen solle. Da Herr C. die ''Santander Consumer Bank GmbH'' habe ersuchen wollen eine Nach bzw. Neuberechnung seiner Kredite durchzuführen, ihm das allenfalls daraus ergebende Guthaben zurückzuerstatten und künftig die Zinsen zu reduzieren wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Nach Intervention des Konsumentenschutzes konnte eine zufriedenstellende Lösung für Herrn C. gefunden werden. Die "Santander Consumer Bank GmbH" hat die Neu- bzw. Nachberechnung durchgeführt und das sich daraus ergebende Guthaben zurückerstattet sowie die Zinsen reduziert.