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Kostenlose Anfrage für Kredit gestellt - einen verbindlichen Finanzsanierungsvertrag geschlossen?

Frau S. habe an das Unternehmen Austria Finanz Service AG Ltd. eine kostenlose Kreditanfrage über € 150.000,- gestellt. Laut Angaben der Konsumentin habe sich jedoch herausgestellt, dass das Unternehmen lediglich als Vermittler tätig sei und sie an dieses einen Betrag in Höhe von € 1.550,- als Provision hätte leisten sollen. Die Austria Finanz Service AG Ltd. habe die Anfrage der Konsumentin an die General Business Capital AG Ltd übermittelt. Frau S. habe von diesem Unternehmen Unterlagen erhalten, welche sie unterfertigt retourniert habe und an dieses Unternehmen habe sie eine Zahlung in Höhe von € 2.429,- geleistet. Der Konsumentin sei erst danach mitgeteilt worden, dass es sich um einen Finanzsanierungsvertrag und nicht um einen Kreditvertrag handle. Mit der Auszahlung an die Gläubiger der Konsumentin würde erst begonnen, sobald die Konsumentin mit der Ratenzahlung an die General Business Capital AG Ltd. beginne. Die Gläubiger würden außerdem nicht sofort gänzlich befriedigt werden, sondern einen Anteil aus der monatlichen Ratenzahlung der Konsumentin erhalten. Da Frau S. sich von der Austria Finanz Service AG Ltd. getäuscht gefühlt habe, die Vorgehensweise des Unternehmens für unseriöse gehalten habe und mit diesem keine Einigung habe erzielen können, wandte sie sich an den Konsumentenschutz. Trotz Einschaltens des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Frau S. gefunden
werden. Die Austria Finanz Service AG Ltd. war bedauerlicherweise nicht bereit, zur Angelegenheit Stellung zu beziehen, geschweige denn die Beträge zurückzuerstatten und den Vertrag aufzulösen.