Zu hohe Zinsen?
Herr I. habe mit dem Unternehmen "Santander Consumer Bank GmbH" einen Kreditvertrag abgeschlossen. Der Konsument würde die Zinsen als zu hoch empfinden. Zudem hätte er erfahren, dass es zu Unstimmigkeiten bei der Verrechnung des "effektiven Jahreszinssatzes" gekommen sei. Er habe von einem Urteil des Obersten Gerichtshofes gehört, wonach eine Nach- bzw. Neuberechnung von Krediten, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden und eine freiwillige Restschuldversicherung enthielten, erfolgen sollte. Außerdem sei für Herrn I. die mitfinanzierte Versicherungsprämie nicht nachvollziehbar, da er mit dem Unternehmen bereits zu einem anderen Kreditvertrag eine Versicherung abgeschlossen habe. Da Herr I. eigenständig keine Lösung finden habe können, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Durch das Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte das Anliegen zur vollen Zufriedenheit des Konsumenten gelöst werden. Die "Santander Consumer Bank GmbH" habe eine Vertragsanpassung beziehungsweise Vertragskorrektur durchgeführt, wobei der Nominalzinssatz reduziert und Herrn I. ein Betrag in Höhe von € 1.730,- gutgeschrieben wurde.