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Die OGH-Rechtsprechung

Herr L. habe mit der "Santander Consumer Bank GmbH" einen Kreditvertrag abgeschlossen. Der Konsument habe erfahren, dass es zu Unstimmigkeiten bei der Verrechnung des "effektiven Jahreszinssatzes" gekommen sei, wobei er von einem Urteil des Obersten Gerichtshofes gehört habe, wonach eine Nach- bzw. Neuberechnung von Krediten, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen worden seien und eine freiwillige Restschuldversicherung enthalten würden, erfolgen soll. Da Herr L seine Kredite, die unter die OGH-Rechtsprechung fallen könnten prüfen habe lassen wollen, wandte er sich an den Konsumentenschutz. Nach Intervention des Konsumentenschutzes konnte eine zufriedenstellende Lösung für Herrn L. gefunden werden. Die "Santander Consumer Bank GmbH" hat die Neu- bzw. Nachberechnung durchgeführt und das sich daraus ergebende Guthaben zurückerstattet sowie die Zinsen reduziert.