Nach- bzw. Neuberechnung der Kredite
Herr C. habe im August 2010 einen Kreditvertrag mit der "Santander Consumer Bank GmbH" abgeschlossen. Laut Angaben des Konsumenten zahle er eine sehr hohe Versicherungsprämie, wobei auch der Zinssatz seiner Meinung nach zu hoch sei. Herr C. habe seinen Angaben nach erfahren, dass es zu Unstimmigkeiten bei der Verrechnung des "effektiven Jahreszinssatzes" gekommen sei. Der Konsument habe Informationen über ein OGH-Urteil erhalten, wonach eine Nach- bzw. Neuberechnung von Krediten erfolgen solle, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen und eine freiwillige Kreditrestschuldversicherung enthalten würden. Da Herr C. seine Kredite habe prüfen lassen wollen, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes.
Nach Intervention des Konsumentenschutzes konnte für Herrn C. ein positives Ergebnis erreicht werden. Die "Santander Consumer Bank" GmbH führte die Nach- bzw. Neuberechnung der Kredite durch.