Nach- bzw. Neuberechnung aufgrund OGH-Rechtsprechung
Frau E. habe im März 2011 sowie im Januar 2014 einen Kredit bei dem Unternehmen Santander Consumer Bank GmbH aufgenommen, wobei der zweite Kredit den ersten ersetzt habe. Der Konsumentin sei der noch aushaftende Betrag nicht bekannt gewesen und die monatliche Rate machte einen Betrag in Höhe von € 350,- aus. Frau E. habe aus den Medien erfahren, dass es zu Unstimmigkeiten bei der Berechnung des "effektiven Jahreszinssatzes" gekommen sei. Sie habe von einem Urteil des Obersten Gerichtshofes erfahren, wonach eine Nach- bzw. Neuberechnung von Krediten, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden und eine freiwillige Restschuldversicherung enthielten, erfolgen sollte. Frau E. ersuchte die Bank, ihren Kredit sowie auch allfällige weitere, nicht näher bezeichnete Kredite, die aber ebenfalls unter diese OGH-Rechtsprechung fallen könnten, zu
prüfen. Da sie die Angelegenheit eigenständig nicht klären konnte, wandte sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung für Frau E. gefunden werden. Die Santander Consumer Bank GmbH führte eine Nach- bzw. Neuberechnung durch und erstattete der Konsumentin das sich daraus resultierende Guthaben zurück.