Vermittlungsgebühr bezahlt, jedoch kein Kredit
Herr S. habe mit dem Unternehmen Lugano Finanz GmbH einen Finanzierungsvertrag über einen Betrag in Höhe von € 15.000,- abgeschlossen. Der Konsument habe bereits einen Betrag in Höhe von € 470,- für die Vermittlungsgebühr an das Unternehmen geleistet, jedoch sei ihm bewusst geworden, dass er niemals den beantragten Kredit erhalten werde, zumal es sich in Wahrheit um einen Finanzsanierungsvertrag gehandelt habe. Da das Unternehmen erneut einen Betrag in Höhe von € 440,- gegen Herrn S. geltend gemacht habe, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte das Unternehmen den Vertrag zu stornieren und seine Daten zu löschen. Durch Einschalten des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit des Konsumenten gelöst werden. Lugano Finanz GmbH teilte mit, dass Herr S. einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen und das Unternehmen damit beauftragt hat, einen Finanzierungsvertrag zur sukzessiven Schuldenregulierung zu vermitteln, wobei das Unternehmen jedoch bereit war, die Forderung auszubuchen und den Vorgang zu den Akten zu legen.