Unstimmigkeiten beim effektiven Jahreszinssatzes
Herr S. habe von einem OGH-Urteil gegen die Santander Consumer Bank GmbH erfahren, in dem es um Unstimmigkeiten bei der Berechnung und Darstellung des effektiven Jahreszinssatzes gegangen sei. Darin sei nach Angaben des Konsumenten erwähnt worden, dass davon alle Kredite nach dem 10.06.2010, welche auch eine Kreditrestschuldversicherung beinhalten würden, betroffen seien. Herr S. wollte die Bank daher ersuchen, eine Prüfung seiner Konten durchzuführen, ob diese in die Relevanz dieses OGH-Urteils fallen würden und sollte dies der Fall sei, wollte Herr S. eine Nach- bzw. Neuberechnung seiner Konten und die Rückerstattung eines allenfalls angefallenen Guthabens. Da er die Angelegenheit jedoch eigenständig nicht bereinigen konnte, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Der Konsumentenschutz vermittelte der Santander Consumer Bank GmbH das Anliegen von Herrn S., wobei die Bank anschließend eine Nach- bzw. Neuberechnung seiner Konten durchführte. Der Konsument erhielt anschließend eine Gutschrift von über € 1.000,-.